Berufsrecht

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind staatlich beliehene Freiberufler mit Beurkundungsrecht für Tatbestände, die am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden. In Berlin wirken ÖbVI als Vermessungsstellen an der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der Landesvermessung, im Liegenschaftskataster und für Zwecke der Raumplanung und der städtebaulichen Entwicklung mit; daneben können sie beratend und gutachterlich tätig sein. In allen Tätigkeiten sind die ÖbVI zur Eigenverantwortlichkeit, zur Gewissenhaftigkeit und zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin bedeutet im Rahmen der Berufsausübung als ÖbVI die Zuerkennung einer besonderen Sachkunde im Bestellungsgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" und verpflichtet zur Einhaltung der Sachverständigenordnung der IHK.

Die Kosten für die Öffentlich-rechtlichen Vermessungsleistungen ergeben sich nach der ÖbVI-Vergütungsordnung (ÖbVIVergO). Alle anderen hier angebotenen Leistungen sind nicht preisgebunden.